Es gibt bei Miterben, die von dem blockierenden Miterben genervt sind, die Überlegung, die Anteile aus dem Erbe zu verkaufen. Hierfür gibt es allerdings keinen regulierten Markt. Sollte sich doch ein Interessent finden, muss der veräußerungswillige Miterbe genau prüfen, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt, ein Verkauf rechtlich zulässig ist und welche Nachteile und Risiken hiermit verbunden sind. […..]
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