Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben". Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Gemeinsamer Immobilienerwerb bei Eheleuten

Ein gemeinsamer Immobilienerwerb bei Eheleuten enthält eine Vielzahl von rechtlichen Fallstricken, die wirtschaftlich und rechtlich bedeutsam sind. Deshalb sollte in jedem Fall eine rechtsanwaltliche Beratung erfolgen, um insbesondere folgende Themen zu besprechen: Ist eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten als Miteigentümern sinnvoll? Welche Regelung ist sinnvoll, wenn die Eheleute zwar jeweils 1/2 erwerben, aber unterschiedlich den Kaufpreis bedienen? Ist der Ausschluss […..]
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Die versteckte Schenkung

Gerade innerfamiliär wird zu wenig darüber nachgedacht, dass eine Schenkung in einer Vermögensverschiebung liegen kann, die dann Schenkungssteuer auslöst. Ein Beispiel aus der Praxis, in der eine Schenkung vielfach übersehen wird, ist die Situation, dass Eltern und Kind gemeinsam eine Immobilie erwerben, beispielsweise mit einer Quote zu je 1/2 (Vater, Mutter, Kind), aber der Kaufpreis disquotal bezahlt wird, meistens durch […..]
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Falsches Verständnis von erbrechtlichen Begriffen

Ein nicht zu unterschätzendes Problem in der Praxis ist, dass Testamentsersteller, die rechtliche Laien sind, die erbrechtlichen Begriffe, die verwendet werden, falsch verstehen. Insbesondere die Begriffe Vor- und Nacherbe, Erbe und Vermächtnis und die Reichweite eines Pflichtteilsanspruchs werden vielfach falsch verstanden und fehlerhaft eingeordnet. Das kann dazu führen, dass das Testament im Ganzen scheitert. Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, […..]
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Rechtsgutachten Internationales Erbrecht

In vielen Konstellationen geht es um Fragen des Internationalen Erbrechts, insbesondere dann, wenn ein Auslandsbezug bei einem Erbfall vorliegt. Ein solcher Auslandsbezug sein: die ausländische Staatsangehörigkeit des Erblassers, der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers im Ausland, Nachlass (insbesondere Immobilien) im Ausland, ein sonstiger Bezugspunkt zu ausländischem Recht (Adoption im Ausland, Heirat im Ausland, lebzeitige Schenkung im Ausland). Der Vorgang […..]
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Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und gesetzlichem Betreuer

Eine besonders konfliktanfällige Situation ist die, dass eine Testamentsvollstreckung angeordnet ist und ein Miterbe unter gesetzlicher Betreuung steht. Es kann dann fraglich sein, welche Kompetenzen der Testamentsvollstrecker in Abgrenzung zu einem gesetzlichen Betreuer hat. Dabei kommt es einerseits auf die vertragliche Ausgestaltung der Testamentsvollstreckungsanordnung an, andererseits auf den Beschluss des Betreuungsgerichts und die Zuordnung der Aufgabenkreise. Droht ein solches Nebeneinander […..]
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Erbschleicherei – Maßnahmen nach dem Tod des Opfers

Folgendes Maßnahmen müssen im Erbfall bei einer Erbschleicherei geprüft werden: 1. Rückforderung von Schenkungen 2. Wahl des besten Rechtsweges 3. Dokumentation von Zeugenaussagen 4. Einholen von ärztlichen Informationen und Unterlagen 5. Privatgutachten 6. Pflichtverletzungen des Erbschleichers aufdecken 7. Geltendmachung von Auskunfts- und Hilfsansprüchen 8. Vergleichsgespräche 9. Anzeige wegen Steuerhinterziehung 10. Nachlasspflegschaft 11. Sicherung des Nachlasses bei Immobilien 12. Geltendmachung von […..]
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Erbschleicherei – Maßnahmen zu Lebzeiten des Opfers

Folgende Maßnahmen sollten Sie bei einer zu Lebzeiten des Opfers aufgedeckten Erbschleicherei in Erwägung ziehen: 1. Strafrechtliche Schritte 2. Betreuungsverfahren 3. Kontrollbetreuung 4. Unwiderrufliche Vorsorgevollmacht 5. Lebzeitige Vermögensübertragung 6. Bindendes Testament 7. Ansprechpartner sein 8. Zeugenliste erstellen 9. Helfer aus dem Umfeld 10. Kontakt zum Arbeitgeber des Erbschleichers 11. Ortsveränderung des Opfers Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und […..]
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Abhängigkeit Erbrecht von anderen Rechtsgebieten

Um einen erbrechtlichen Sachverhalt zu lösen, genügt eine erbrechtliche Spezialisierung nicht. Zukünftige Mandantschaft sollte darauf achten, dass die rechtsanwaltliche Vertretung insbesondere in angrenzenden Rechtsgebieten Praxiserfahrung hat. Dies gilt insbesondere für das Betreuungsrecht, das Familienrecht allgemein, Gesellschafts- und Kapitalanlagerecht, Miet- und Immobilienrecht, Steuerrecht. All diese Rechtsgebiete stehen zueinander in einem Abhängigkeitsverhältnis. Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir […..]
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Vermögensnachfolge – Bewertung

Ein stetiges Thema ist die Frage, welcher Wert bei zu übertragenden Sachen und Rechten, also beispielsweise Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien und Kunstgegenständen angesetzt werden muss. Da sich immer ein Schenkungssteuerrisiko ergibt, ist eine Begutachtung anzuraten. Auf Anfrage empfehlen wir unserer Mandantschaft geeignete Gutachterpersonen, begleiten die Begutachtung und sorgen dafür, dass die Begutachtung qualitativ verwertbar ist. Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern […..]
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An Enkel verschenken? Vor- und Nachteile

Schenkungs- und erbschaftssteuerlich hat das Begünstigen von Enkelkindern den Vorteil, dass pro Großelternteil und Enkelkind ein Steuerfreibetrag in Höhe von € 200.000,00 besteht. Bei mehreren Enkelkindern kann ein erheblicher Steuereffekt erzielt werden. Dennoch sollten Großeltern mit einer solchen Begünstigung zögerlich sein, insbesondere deshalb, weil gerade bei minderjährigen Enkelkindern die Gefahr besteht, dass die dazwischenliegende Kindergeneration vermögensmäßig in eine Blockadesituation gerät, […..]
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