Ein gemeinsamer Immobilienerwerb bei Eheleuten enthält eine Vielzahl von rechtlichen Fallstricken, die wirtschaftlich und rechtlich bedeutsam sind. Deshalb sollte in jedem Fall eine rechtsanwaltliche Beratung erfolgen, um insbesondere folgende Themen zu besprechen: Ist eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten als Miteigentümern sinnvoll? Welche Regelung ist sinnvoll, wenn die Eheleute zwar jeweils 1/2 erwerben, aber unterschiedlich den Kaufpreis bedienen? Ist der Ausschluss […..]
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