Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben". Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Vorsicht bei mündlichen Absprachen im Rahmen einer Schenkung

Eine Schenkung ist notariell beurkundungspflichtig. Bei einer Immobilienschenkung wird dies notariell immer durchgeführt. Viele Beteiligten an Schenkungsverträgen wissen aber nicht, dass eine mündliche Nebenabrede im Rahmen der notariellen Schenkung dazu führen kann, dass die gesamte Schenkung hierdurch unwirksam wird. Solche mündlichen Nebenabreden sind in der Praxis nicht selten, beispielsweise geht es um die Pflege oder die Verwendung des beschenkten Gegenstandes. […..]
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Vorsicht bei Stufenklage im Pflichtteilsrecht

Steht der Gegenseite ein Pflichtteilsanspruch zu, darf sie eine Stufenklage einreichen. Diese ist in mehreren Stufen auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe einer Versicherung an Eides statt und Zahlung des Pflichtteils ausgerichtet. Gerade auf der Auskunftsstufe orientieren sich viele Rechtsanwälte an standardisierten Antragsmuster für die Klage und prüfen diese nicht mehr individuell. Die Auskünfte sind deshalb sehr umfangreich und in vielen Fällen […..]
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Unwirksamkeit eines Testaments wegen Sittenwidrigkeit

§ 138 BGB sagt, dass eine Willenserklärung unwirksam ist, wenn diese sittenwidrig ist. Die Rechtsprechung sieht eine Sittenwidrigkeit, wenn das Anschauungsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verletzt ist. Bei Testamenten gibt nur ausnahmsweise Fälle, die eine Sittenwidrigkeit begründen, beispielsweise, wenn den Erben eine Heirat nur in bestimmten Kreisen zulässt oder der Erblasser auf die Religionsausübung oder den Wohnsitz der Erben […..]
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Vermögensnachfolge Deutschland – Österreich

Viele Deutsche ziehen im Alter in das benachbarte Ausland. Gibt es dort eine werthaltige Immobilie, muss frühzeitig geprüft werden, nach welchen Rechtsvorschriften eine Vermögensnachfolge zu Lebzeiten innerhalb der Familie geregelt wird. Hier bei ist folgendes zu beachten: 1. Es ist die Anwendbarkeit des Erbrechts zu prüfen. Hat ein Deutscher seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, so beurteilt sich im Erbfall das […..]
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Die Anfechtung letztwilliger Verfügungen von Todes wegen

Die Anfechtung ist zwar bei vielen Betroffenen als Begriff bekannt, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben häufig unklar. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Anfechtung vorliegen: 1. Anfechtungsgrund, §§ 2078 ff. BGB 2. Kausalität 3. Anfechtungsberechtigung 4. Anfechtungserklärung 5. Kein Ausschluss Insgesamt ist davon abzuraten, eine Anfechtung ohne Rechtsbeistand auszusprechen, da es sich um eine komplexe Willenserklärung handelt. Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung […..]
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Testamentsvollstreckung und Vorempfänge

Ein in der Praxis deutlich unterschätztes Problem in der Praxis ist die Behandlung von ausgleichungspflichtigen Vorempfängen durch einen Testamentsvollstrecker. Es geht also um den Fall, dass im Testament eine Testamentsvollstreckung angeordnet worden ist. Ein solcher Testamentsvollstrecker ist sich zwar seiner Aufgaben in der Regel bewusst, allerdings ist es meistens so, dass er ausgleichungspflichtige Vorempfänge bei Miterben nicht abfragt und der […..]
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Das unterschätzte Zeitproblem im Erbrecht

Zeit ist Geld. Das gilt auch bzw. insbesondere im Erbfall. Leider gibt es gerade in dieser Situation viele Hemmnisse, die zu Zeitverlusten führen, die den Betroffenen aber am Anfang gar nicht klar sind: Beispiel 1: Wird ein notarielles Nachlassverzeichnis zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen beantragt, können Monate vergehen, bis der Notar ein solches Nachlassverzeichnis fertig stellt. Beispiel 2: Wird ein Erbschein […..]
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Erbe – Vermächtnis – Pflichtteil

In einem Erbfall bzw. in einer vorangegangenen Gestaltung sind dem rechtlichen Laien die einzelnen Begrifflichkeiten häufig unklar. Dabei spielt es eine wesentliche Rolle, ob man ein Erbe, ein Vermächtnis oder einen Pflichtteil zuweist, und zwar nicht nur zivil-, sprich erbrechtlich, sondern auch erbschaftssteuerlich. Dies sollte bei der Testamentsgestaltung immer beachtet werden. Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. […..]
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Notwendige Neuregelungen nach einer Scheidung

Nach einer durchgeführten Scheidung vergessen die vormaligen Eheleute häufig, dass eine Vielzahl von Neuregelungen erforderlich sind, die nicht einfach aufgrund der Scheidung erfolgen. Es muss aktiv etwas getan werden, insbesondere: – das Neuabfassen eines Testaments, – die Regelung des Sorgerechts bei minderjährigen Kindern, – die Neuabfassung einer Vorsorgevollmacht, – schenkungssteuerliche Regelungen bzgl. Immobilienvermögen. Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern […..]
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Lebzeitige Vermögensnachfolge und Vorsorgevollmacht

Gerade bei größeren Vermögenswerten ist eine lebzeitige Vermögensnachfolge aus erbschaftssteuerlichen Gründen angezeigt. Dabei sollte auch beachtet werden, dass die lebzeitige Vermögensnachfolge dadurch behindert werden kann, wenn der Schenker geschäftsunfähig wird. Zwar gibt es vielfach eine Vorsorgevollmacht, es kann aber kritisch sein, ob der Vorsorgebevollmächtigte, der häufig von einer Schenkung profitieren soll, diese Vermögensnachfolge weiter im Rahmen der Vollmacht durchführen darf. […..]
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