Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass ein Testament immer den positiven Inhalt haben muss, wer Erbe sein soll. Das Gegenteil ist der Fall. Es genügt bereits für eine testamentarische Regelung, dass der Erblasser hinein schreibt, wer nicht Erbe sein soll. Bei diesem Ausschluss bestimmter Personen handelt es sich um ein sogenanntes Negativtestament. Ebenso zulässiger Inhalt eines Testaments kann sein, dass […..]
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