Das Vererben einzelner Gegenständen mittels Testament oder Erbvertrag ist aus Sicht des Erblassers häufig eine interessengerechte Lösung. Das Ziel ist eine gerechte Verteilung des Nachlasses, um Streit zu vermeiden. Tatsächlich führt diese Gestaltungsvariante aber noch viel häufiger zu Streit, als wenn nur abstrakte Erbquoten angegeben werden. Dies hängt damit zusammen, dass das Vererben von Einzelgegenständen zumeist im Testament nicht zutreffend […..]
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