Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben". Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbrechtliche Fristen

Wichtige erbrechtliche Fristen: Im Erbfall sind die Betroffenen meistens bereits mit Blick auf die allgemeinen Abläufe überfordert. Einerseits türmen sich Rechnungen und Anfragen zur Abwicklung des Sterbefalls. Andererseits ist das Verfahren vor dem Nachlassgericht schwerfällig. Umso wichtiger ist es, einige Fristen im Auge zu behalten. Nachfolgend schildere ich Ihnen einige Beispiele: Die Ausschlagung der Erbschaft ist binnen 6 Wochen ab […..]
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anwendbares Erbrecht bei Versterben des Erblassers im Pflegeheim

Die Frage nach der Anwendbarkeit des Erbrechts beurteilt innerhalb der EU danach, in welchem Land der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Problematisch ist dies insbesondere in solchen Fällen, in denen der Erblasser nicht mehr geschäftsfähig ist und durch eine Vorsorgebevollmächtigten, respektive einen gesetzlichen Betreuer vertreten wird. Denn dann hat diese Person es ggf. in Händen, die Anwendbarkeit des Erbrechts […..]
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Auswirkungen der Erbunwürdigkeit: „Fällt bei Erbunwürdigkeit die Erbenstellung automatisch weg?“

Es gibt viele Fälle, in denen Personen eine Erbunwürdigkeit sehen. Tatsächlich ist es aber so, dass es in der Rechtsprechung nicht viele Sachverhalte gibt, in denen eine Erbunwürdigkeit bestätigt wird. Das zentrale Problem dieses Vorwurfes liegt darin, dass der Gesetzgeber sehr hohe Anforderungen an eine Erbunwürdigkeit stellt. Diese Erbunwürdigkeit muss sodann prozessual zutreffend und innerhalb der gegebenen Fristen vorgetragen und […..]
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Endgültigkeit des Pflichtteilsentzugs: „Ist der Pflichtteil einmal entzogen, bleibt diese Situation bestehen: ist das zutreffend?“

Die Überlegung, dass ein sogenannter Pflichtteilsentzug dauerhaft ist, ist nicht zutreffend. Insgesamt ist den meisten Personen die Regelung zum Pflichtteilsentzug auch nicht klar. Zuerst ist hier anzumerken, dass es nur selten Fälle gibt, in denen ein Pflichtteilsentzug wirksam erklärt wird. Das folgt zum einen daraus, dass die Entziehungsgründe sehr eng gefasst sind. Andererseits sind hier auch bestimmte Formalien einzuhalten. Zuletzt […..]
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Verjährung des Pflichtteilsanspruches: „Verjährt der Pflichtteilsanspruch drei Jahr zum Jahrsende?“

In vielen Fällen ist unklar, innerhalb welcher Verjährungsfristen ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden muss. Grundsätzlich gilt die Aussage, dass die Verjährung mit dem Erbfall anläuft und dann zum Jahrsende des dritten Jahrs ausläuft. Es gilt die allgemeine Verjährung. Auf § 199 Abs.1 BGB wird hingewiesen. Allerdings gibt es speziellere Ansprüche im Pflichtteilsrecht, die direkt mit dem Erbfall beginnen, sodass eine […..]
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Vorfälligkeit von Erbe und Pflichtteilsanspruch vor Tod des Erblassers: „Habe ich einen Anspruch auf Vorwegauszahlung von Erbe und Pflichtteil zu Lebzeiten?“

Es entspricht dem Anspruchsdenken von vielen Personen, dass schon lebzeitig ein Anspruch auf eine vorweggenommene Erbfolge bzw. eine entsprechende Geldzahlung vorhanden ist. Tatsächlich sind aber eine Erbschaft oder ein Pflichtteilanspruch vor dem Erbfall nicht fällig und damit nicht geschuldet. Es gibt also keinen Anspruch, über den man mit dem späteren Erblasser verhandeln kann. Für die Beratung ist bedeutsam, dass es […..]
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Erbschaftssteuer sparen bei Vermächtnis mit Auslandsbezug

In eng begrenzten Fällen gibt es die Möglichkeit, selbst bei inländischem Immobilienvermögen Erbschaftssteuer zu sparen. Dies betrifft gemäß einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 23.11.2022 zum AZ. II R 37/19 die enge Konstellationen, dass sowohl Erblasser, als auch Erbbegünstigter in Deutschland nicht unbeschränkt erbschaftssteuerpflichtig sind, also beide im Ausland leben. Zwar ist auf inländisches Immobilienvermögen eigentlich im Rahmen der beschränkten Erbschaftssteuerpflicht […..]
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Verlust / Untergang des Anspruchs auf den Pflichtteils: „Kann das Pflichtteilsrecht beschränkt werden?“ (Verzicht, Entziehung, Vollstreckung)

Viele Personen denken, dass das Pflichtteilsrecht eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass enthält und diese Mindestbeteiligung durch keine Maßnahme zerstört werden kann. Tatsächlich gibt es unterschiedliche Situationen, in denen der Pflichtteilsanspruch nicht nur beschränkt, sondern ggf. auch vollständig zerstört werden kann. Eine Variante, bei der sich alle Beteiligten einvernehmlich einigen, ist der sogenannte Pflichtteilsverzicht. Eine Alternative, bei der keine Einigung notwendig […..]
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Fälligkeit des Pflichtteilsanspruches: „Muss ich den Pflichtteil immer sofort auszahlen?“

Die Aussage ,,ich muss den Pflichtteil immer sofort auszahlen“ ist nicht richtig. Zum einen kann es sein, dass eine abweichende Regelung im Testament enthalten ist. Diese Regelung bindet zwar nicht den Pflichtteilsanspruchsberechtigten. Sie kann aber natürlich zu Nachteilen für den Pflichtteilsanspruchsberechtigten führen, wenn er sich nicht an die spätere Auszahlungsanordnung hält. Tatsächlich gibt es aber auch gesetzlich die Situation, dass […..]
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Privatautonom vereinbarte Anrechnung lebzeitiger Schenkungen auf den Pflichtteil: „Sind lebzeitige Schenkungen immer auf den Pflichtteil anzurechnen?“

Im Rahmen von lebzeitigen Schenkungen ist fast immer ein Thema, dass diese Schenkungen auf den späteren Pflichtteilsanspruch anzurechnen sind. Ein typisches Beispiel ist die Situation, dass Eltern dem Kind Vermögen übertragen, beispielsweise eine Immobilie. Im Gegenzug soll dann das Kind keinen weitreichenden Pflichtteilsanspruch im ersten Erbfall haben, bei dem der überlebende Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt wird. Dieses Motiv lässt sich […..]
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