Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben". Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Verjährung von Ansprüchen aus Testamenten

Vorsicht geboten ist bei unklaren Testamentsregelungen durch die Streit entsteht. Denn dieser Streit kann dazu führen, dass ein mehrjähriger Rechtsstreit in Gang kommt. Entscheidet das Gericht dann beispielsweise fünf Jahre nach dem Erbfall über die Testamentsregelung, so besteht die Gefahr, dass Ansprüche aus dem Testament bereits verjährt sind. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einer Entscheidung vom 09.12.2022 zum AZ. […..]
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Privatautonome Enterbung von Kindern: „Kann ich Kinder vollständig enterben“

Es gibt vielfach die Situation, dass Eltern die Kinder vollständig enterben wollen. Gründe können hierfür sein, dass man sich entfremdet hat, die Kinder mit den Eltern zerstritten sind oder es letztlich finanziell darum geht, dass andere Personen das vollständige Erbe erhalten sollen. Es gibt dann die Fehlvorstellung, dass man Kinder vollständig enterben kann. Diese Aussage ist aber nicht ganz richtig. […..]
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Formbedürftigkeit der Schenkung von Todes wegen: „Kann ich eine Schenkung auf den Tod hin formlos erklären?“

Formbedürftigkeit der Schenkung von Todes wegen: „Ich kann eine Schenkung auf den Tod hin formlos erklären“ Bereits bei normalen Schenkungen gibt es große Fehlvorstellungen. Denn die meisten wissen nicht, dass eine Schenkung als Vertrag einer notariellen Beurkundung bedarf. Ist dieses Formerfordernis nicht eingehalten, so hat der Beschenkte keinen vertraglichen Anspruch auf Erfüllung dieses Schenkungsversprechens. Erst wenn die Schenkung durchgeführt ist, […..]
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Widerruflichkeit des Ehegattentestaments: „Ich kann ein Ehegattentestament ohne Form widerrufen“

Bereits bei einem einseitigen Testament ist ein Widerruf nicht in jeder Form möglich. Allerdings gibt es dort viele unterschiedliche Widerrufsmöglichkeiten, insbesondere die Vernichtung des Testaments. Bei Ehegattentestamenten gehen Eheleute häufig irrtümlich davon aus, dass ein Widerruf ähnlich leicht möglich ist. Dem Autorenteam sind viele Fälle bekannt, in denen ein einfaches Widerrufsschreiben dem Ehepartner vorgelegt worden ist oder einfach ein einseitiges […..]
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Verfügbarkeit über Vermögen nach dem Tod des ersten Ehegatten: „Verhindert ein Ehegattentestament Verfügungen nach dem ersten Erbfall?“

Ein wesentlicher Gesichtspunkt des Ehegattentestaments kann sein, dass der überlebende Ehegatte nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann. Dies ist aber abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Testaments. Abgezielt wird hier auf die Situation, dass die Eheleute eine bindende Schlusserbeneinsetzung vorgenommen haben. In einer solchen Situation ist es so, dass der überlebende Ehegatte jedenfalls keine beeinträchtigende Schenkung zum Nachteil […..]
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Bindungswirkung des Ehegattentestaments: „Ist ein Ehegattentestament immer bindend?“

Fast alle Ehegatten, die ein Ehegattentestament anfertigen, gehen davon aus, dass mit diesem Ehegattentestament eine Bindungswirkung eingetreten ist. Eine solche Bindungswirkung hat vor allem zwei Auswirkungen. Die erste Auswirkung ist, dass der überlebende Ehegatte kein neues Testament mehr erstellen kann. Die zweite Auswirkung ist, dass der überlebende Ehegatte keine sogenannten beeinträchtigenden Schenkungen vornehmen kann, die die eingesetzten Schlusserben benachteiligen würden. […..]
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Mindestregelungsgehalt eines Ehegattentestaments: „Muss ein Ehegattentestament immer Regelungen für beide Eheleute enthalten?“

Das Ehegattentestament ist eine besondere Testamentsform, bei dem es viele Fehlvorstellungen gibt. Die meisten Personen gehen davon aus, dass es sich immer um ein sogenanntes Berliner Testament handelt. Hierin liegt schon die erste Fehlvorstellung. Denn das Berliner Testament ist lediglich eine Sonderform des Ehegattentestaments, bei dem es bestimmte Regelungen gibt. Die klassische Regelung des Berliner Testaments beinhaltet, dass sich die […..]
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Zeitpunkt des Widerrufs: „Kann ich ein Testament jederzeit widerrufen?“

Die Aussage ,,ich kann ein Testament jederzeit widerrufen“ ist falsch. Zwar gilt diese Aussage grundsätzlich für einseitige Testamente. Insgesamt ist diese Überlegung aber nicht verallgemeinerungsfähig. Der erste Ausnahmefall betrifft die Situation, dass der zukünftige Erblasser nicht mehr testierfähig ist. In einem solchen Fall ist dann ein Widerruf nicht mehr zulässig. Der zweite Ausnahmefall betrifft den Sachverhalt, dass es sich nicht […..]
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Anforderungen an den Widerruf eines Testaments: „Kann ein Testament mündlich durch Erklärung innerhalb der Familie widerrufen werden?“

Gerade bei dem normalen eigenhändigen, handgeschriebenen Testament wird von dem Testierenden zu Grunde gelegt, dass das Testament relativ einfach wieder zerstört werden kann. Tatsächlich ist es auch so, dass der Gesetzgeber unterschiedliche Widerrufsmöglichkeiten vorgesehen hat. Eine Möglichkeit ist ein neues Testament, in dem eine abweichende Regelung (insbesondere Erbeinsetzung) getroffen worden ist, die der alten Regelung widerspricht. Eine andere Variante ist […..]
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Rechtstipps für das Nachlassverfahren im Erbfall

Tritt ein Erbfall ein, stellen sich innerhalb der betroffenen Familie regelmäßig wiederkehrende Fragen zum hieraus eröffneten Nachlassverfahren Zuständig ist das örtlich betroffene Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Das Nachlassgericht erhält behördlich oder durch Angehörige die Mitteilung des Erbfalles, vergibt ein Aktenzeichen und leitet ein standardisiertes Verfahren ein. Mögliche gesetzliche und testamentarische Erben werden angeschrieben, die Beteiligten werden aufgefordert, vorliegende […..]
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