Die Überlegung ,,durch lebzeitige Schenkungen kann ich den Pflichtteil reduzieren“ greift vielfach zu kurz. Zwar ist der Grundgedanke richtig, da Schenkungen, die außerhalb der 10-Jahres-Frist des § 2325 BGB erfolgt sind, grundsätzlich nicht mehr nachlasswerterhöhend angesetzt werden dürfen. Es gibt hier aber viele Ausnahmefälle, die doch zu einer berücksichtigungsfähigen Schenkung führen. Ein Ausnahmefall ist die Schenkung zwischen Eheleuten. Dort ist […..]
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