Ein Bereich, der im Erbfall leider für viele Beteiligte zu unerwünschten Konsequenzen führt, ist die Situation der Teilungsversteigerung bei geerbten Immobilien. Stehen insoweit mehrere Miterben als Erbengemeinschaft im Grundbuch, ist es denkbar, dass ein Miterbe, wenn keine Einigung über die einvernehmliche Erbauseinandersetzung erzielt wird, die Teilungsversteigerung betreibt. Die übrigen Miterben haben hiergegen kaum einen tauglichen Rechtsbehelf, mit der Folge, dass […..]
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