Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben". Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Testierunfähigkeit und körperliche Erkrankungen – Schlaganfall

Bei körperlichen Einschränkungen des Erblassers kann das Problem auftreten, dass die psychiatrischen Defizite verdeckt werden und eine Testierunfähigkeit abgelehnt wird. Ein Beispiel ist der Schlaganfall, nachdem die motorischen Fähigkeiten des späteren Erblassers eingeschränkt sind. Das Problem ist, dass dieses Defizit dazu führt, dass psychiatrische Erkrankungen vielfach nicht erkannt werden, obwohl diese mit Blick auf die Schädigung des Gehirn nahe liegen. […..]
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Testierunfähigkeit und körperliche Einschränkungen – Schwerhörigkeit

Bei körperlichen Einschränkungen des Erblassers kann das Problem auftreten, dass die psychiatrischen Defizite verdeckt werden und eine Testierunfähigkeit abgelehnt wird. Ein Beispiel ist die Schwerhörigkeit, bei der die Verständnisschwierigkeiten des späteren Erblassers mit den Hörproblemen begründet werden, obwohl medizinisch belegt ist, dass eine Schwerhörigkeit häufig im Einklang mit einer Demenz zum Tragen kommt. Die Demenz wird dann aber von der […..]
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Gutachterfehler bei der Testierunfähigkeitsprüfung

Wir erleben in der Praxis, dass eine Vielzahl von Sachverständigengutachten zur Frage der Testierunfähigkeit fehlerhaft sind, beispielsweise, weil nicht alle Tatsachen vollständig und richtig verwertet werden, Fehler in der medizinischen Beurteilung bestehen, der Gutachter nicht richtig durch das Gericht angeleitet wird oder sich der Gutachter von einzelnen Informationen überzeugen lässt, die in der Gesamtschau eigentlich nicht relevant sein sollten. Wir […..]
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Erbschaft ausschlagen oder annehmen?

In der Praxis stellt sich vielfach die Frage, ob ein Erbanwärter die Erbschaft annehmen oder ausschlagen soll. Für die Ausschlagung gibt es mehrere ganz unterschiedliche Gründe. Ich kann ausschlagen, wenn der Nachlass überschuldet ist und die Erbposition keinen Wert hat. Eine Ausschlagung kann auch sinnvoll sein, wenn die eigenen erbschaftssteuerlichen Freibeträge ausgeschöpft sind (im Verhältnis zum Erblasser), aber die eigenen […..]
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Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Insolvenzverwalter

Im Erbfall gibt mehrere Rechtsinstitute, die strikt voneinander zu trennen sind. Insbesondere ist die Unterscheidung zwischen Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Nachlassinsolvenzverwalter kompliziert. Grundsätzlich gilt folgende Aufgabentrennung: Der Nachlassverwalter wird eingesetzt, wenn der Nachlass komplex und durch einen rechtlichen Laien nicht geregelt werden kann. Der Nachlasspfleger ist zu installieren, wenn die Person des Erben tatsächlich oder rechtlich über einen längeren Zeitraum unklar […..]
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Ein Unfall ändert alles – Vorsorge in jedem Alter notwendig

Vielen jüngeren Menschen ist nicht bewusst, dass sich ihr gesamtes Leben schlagartig ändern kann. Der häufigste Fall ist der Verkehrsunfall. Gerade bei jungen Familien mit minderjährigen Kindern ist es deshalb erforderlich, dass die Eltern drei Erklärungen gestalten, um Vorsorge zu betreiben: ein Testament, eine Vorsorgevollmacht und eine Sorgerechtsverfügung. Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert […..]
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Praxisprobleme im Pflichtteilsrecht

Zwar ist das Pflichtteilsrecht gesetzlich gut für den Anspruchsinhaber geregelt. Dieser muss in der Praxis aber mit zahlreichen Problemen kämpfen, die immer wiederkehren. Problem 1: Das notarielle Nachlassverzeichnis wird erst nach Monaten erstellt. Problem 2: Die gerichtlich eingeklagte Auskunft ist unrichtig und unvollständig, man scheitert aber innerhalb der Vollstreckung. Problem 3: Der eingesetzte Gutachter berechnet den Verkehrswert des Immobilienvermögens zu […..]
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Ehegattentestament in zwei Schriftstücken?

Viele spätere Erblasser machen sich darüber Gedanken, ob sie ein Einzeltestament oder ein Ehegattentestament errichten wollen. Für ein solches Ehegattentestament geht man in der Regel von einem gemeinschaftlichen Schriftstück aus. Von diesem Grundsatz gibt es aber auch ausnahmen. Errichten Eheleute auf getrennten Blättern „Einzeltestamente“ kann hieraus unter bestimmten Voraussetzungen (zeitlicher und inhaltlicher Zusammenhang) ein Ehegattentestament entstehen. Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung […..]
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Übereilte vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten

Es gibt in unserer Praxis fast wöchentlich Fälle, in denen die Eltern- oder Großelterngeneration durch die Abkömmlinge dazu überredet wird, lebzeitig wesentliche Vermögensbestandteile zu verschenken. In vielen Fällen ist dies sinnvoll, aber es gibt immer wieder Situationen, in denen dies nicht nur nachteilig für die Seniorengeneration ist, sondern auch steuerlich nicht notwendig. Die steuerliche Notwendigkeit ist das stärkste Argument der […..]
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Das Sterben des Erben

Ein nicht zu unterschätzendes Praxisproblem liegt darin, dass im Erbfall einer der möglichen Erben stirbt. Man spricht von Nachversterben. Das bedeutet, dass dann dieser (zweite) Erbfall inzident im ersten Erbfall mit geprüft wird. Dies führt dazu, dass auch das Verfahren des ersten Erbfalles bereits zeitlich deutlich verlängert wird. Im Extremfall kann das Problem auftreten, dass die Erbfolge unklar bleibt und […..]
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