Mit dem Tod eines Mieters geht das Mietverhältnis auf dessen Erben über. Verbleibt einer der Erben nach dem Tod des Erblassers in dessen Wohnung und kündigt der Vermieter das Mietverhältnis nur gegenüber diesem Erben, so ist fraglich, ob die Kündigung unwirksam ist. Ein Mann lebt mit gemeinsam mit seinem Sohn in einer Wohnung. Die Wohnung ist durch denn Mann angemietet, […..]
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